Betriebsrente als zweite tragende Säule der Altersvorsorge

Das Altersvorsorge-System basiert hierzulande auf den so genannten drei Säulen der Vorsorge im Alter, nämlich auf der gesetzlichen Rente als die erste Säule, auf der Betriebsrente als die zweite Säule und schließlich bildet die private Altersvorsorge die dritte Säule. Zwar erhält nicht jeder Arbeitnehmer eine Betriebsrente in dem Sinne, dass der Arbeitgeber etwas dazu beisteuert, aber zumindest hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm den Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge ermöglicht, auch wenn die Einzahlungen, aus denen dann später die Betriebsrente resultiert, ausschließlich vom Arbeitnehmer stammen. Es gibt fünf verschiedene Systeme der betrieblichen Altersvorsorge, die im Prinzip allesamt so funktionieren, dass der Arbeitgeber für seinen Angestellten oder den Arbeiter eine Versicherung abschließt. Die Beiträge zu dieser „Versicherung“ werden direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und an die zuständige Stelle überwiesen, zum Beispiel an eine Pensionskasse, was auch einen steuerlichen Vorteil gegenüber dem rein privaten Sparen hat.


Auch wenn es keine Pflicht ist, so gibt es doch eine ganze Reihe von Arbeitgebern, die sich an den zu zahlenden Beiträgen beteiligen. Einzige Voraussetzung, die man generell zur Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge erfüllen muss, ist in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zu stehen. Seit einiger Zeit ist es so, dass jährlich bis zu vier Prozent auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in die Betriebsrente fließen können, maximal jedoch 2.640 Euro. Wie bereits kurz erwähnt gibt es fünf verschiedene Modelle der betrieblichen Altersvorsorge, wobei es bei allen fünf Varianten eine staatliche Förderung gibt. Der Arbeitgeber kann sich nach eigenem Ermessen für eine oder mehrere dieser fünf Varianten entscheiden, muss aber zumindest eine anbieten. Betriebsrenten in dieser Form sind übrigens allesamt vor der Verrechnung mit Hartz 4 Bezügen geschützt. Außer bei der Direktzusage wird die Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge inzwischen extern übernommen, also nicht vom Arbeitgeber selbst.

Das erste Modell der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Hier übernimmt der Arbeitgeber die Einzahlung der vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogenen Beiträge in eine auf den Arbeitnehmer lautende private Renten- oder Kapitallebensversicherung. Ein zweites Modell ist die so genannte Pensionskasse. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Unternehmen, welche die Einzahlungen des Arbeitnehmers – die wiederum durch den Arbeitgeber vorgenommen werden – verwaltet und auch später für die Auszahlung der Betriebsrente zuständig ist. Die dritte Variante ist die Unterstützungskasse. Hier tritt der Arbeitgeber als der Träger einer Einrichtung auf, die allerdings rechtlich selbständig ist. Diese Einrichtung hat ausschließlich die Verwaltung der Betriebsrenten und der Beitragszahlung als Aufgabe. Eine noch recht neue Variante der betrieblichen Altersvorsorge sind die Pensionsfonds. Diese sind den Pensionskassen sehr ähnlich, nur dass die Beiträge nicht (nur) in sehr sichere Anlageprodukte investiert werden, sondern vornehmlich in Investmentfonds oder/und in Aktien und Anleihen. Die Direktzusage ist schließlich die einzige Form der betrieblichen Altersvorsorge, die alleine auf dem Arbeitgeber basiert. Denn dieser sagt dem Arbeitnehmer auf direktem Wege zu (daher auch Direktzusage), dass eine vereinbarte Leistung im Rentenalter als Betriebsrente gezahlt wird.