Produktauswahl bei der Riester Rentenversicherung
Da auch der deutsche Staat bzw. die damalige Bundesregierung vor einigen Jahren eingesehen haben, dass die gesetzliche Rente alleine nicht mehr zum Halten des Lebensstandards ausreichen wird, wurde die Förderung in Form der Riester-Rente eingeführt, mitunter auch als Riester Rentenversicherung bezeichnet. Riester Rentenversicherung ist zum einen eine allgemeine Bezeichnung für verschiedene private Formen der Altersvorsorge unter Einbezug der Riester-Förderung, zum anderen ist mit Riester Rentenversicherung aber auch ein spezielles Produkt gemeint, nämlich die private Rentenversicherung unter Einbezug der Riester-Zulagen. Generell gibt es eine Hand voll Finanz- und Versicherungsprodukte, die als riesterfähig bezeichnet werden. Das sind zum Beispiel der Sparplan der Bank, ein Bausparvertrag, ein Fondssparplan oder eben die private Rentenversicherung als klassische Variante oder in Form der fondsgebundenen Rentenversicherung. Die private Rentenversicherung ist sicherlich als Riester-Rentenversicherung die beliebteste Variante.
Wenn man jährlich mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens als Beitrag in eine solche Riester Rentenversicherung einzahlt, dann erhält man auf jeden Fall schon einmal die Grundzulage in Höhe von 154 Euro, und zwar jährlich. Der Ehepartner kann die gleiche Grundzulage ebenfalls bekommen, falls er entweder selbst rentenversicherungspflichtig ist oder aber über den Partner bezugsberechtigt ist. Sind darüber hinaus im eigenen Haushalt noch Kinder vorhanden, für die Kindergeld bezogen wird, kommt jährlich – abhängig von dem Geburtsjahr des Kindes – noch eine Kinderzulage von 185 Euro oder 300 Euro dazu. Diese Zulagen können jährlich direkt in die private Rentenversicherung fließen. Diese muss allerdings einige Auflagen erfüllen, damit sie als riesterfähig eingestuft werden kann. Denn nur wenn das der Fall ist, können die Riester-Zulagen auch mit in den Vertrag fließen.
Zu diesen Auflagen, die der Versicherer im Bezug auf die private Riester Rentenversicherung erfüllen muss zählt zum Beispiel, dass die Auszahlung der Rente nicht beginnen darf, bevor der Versicherungsnehmer nicht mindestens sein 60. Lebensjahr vollendet hat. Ferner muss die angesparte Kapitalsumme als monatliche Leibrente ausgezahlt werden und es darf kein Kapitalwahlrecht vorhanden sein. Darüber hinaus muss der Versicherer garantieren können, dass mindestens die im Laufe der Jahre eingezahlten Beiträge bzw. der Sparanteil erhalten bleiben. Es dürfen also keine Kapitalverluste entstehen. Nur wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, darf sich die private Rentenversicherung auch als Riester Rentenversicherung bezeichnen. Der Vertrag kann vom Kunden zwar vorzeitig aufgelöst werden, aber zu empfehlen ist das nicht. Denn wird die Rentenversicherung vor Ablauf gekündigt, müssen alle bis dato erhaltenen Riester-Zulagen wieder zurückgezahlt werden.