Fondsgebundene Rentenversicherung als Vorsorgemodell

Die private Rentenversicherung gibt es nicht nur in der klassischen Variante, sondern vor allem die fondsgebundene Rentenversicherung ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Die private Rentenversicherung ist an sich eine sehr gute Möglichkeit, wie man die heute sehr wichtige private Altersvorsorge aufbauen kann. Die Privatvorsorge ist deshalb so wichtig, weil man aus der gesetzlichen Rentenversicherung später selbst im besten Fall kaum noch mehr als 60 Prozent des vorherigen Einkommens als Rentenzahlung erwarten kann. Die fondsgebundene RV ist zunächst einmal in vielen Punkten völlig identisch mit der klassischen Variante der Rentenversicherung. Das bedeutet, der Kunde vereinbart mit dem Versicherer einen monatlichen Sparbeitrag, der in die Versicherung eingezahlt wird. Nach Fälligkeit des Vertrages wird dann – übrigens im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung natürlich während der Vertragslaufzeit ohne Todesfallschutz – die lebenslange monatliche Leibrente ausgezahlt.


Die zwei wesentlichen Unterschiede zwischen der klassischen und der fondsgebundenen Rentenversicherung bestehen in den Finanzprodukten, in welche die Versicherungsgesellschaft die Beiträge der Sparer/Versicherten investiert und im Ertrag, mit dem der Sparer rechnen kann. Was die Investition der Sparbeiträge angeht, so legen die Versicherer das Kapital der Anleger/Versicherten bei der klassischen privaten RV vorwiegend in sehr sichere Finanzprodukte an. Dazu zählen vor allem Termingelder, Bundesanleihen, Geldmarktfonds und sonstige Anleihen, deren Emittenten eine hohe Bonität haben. Bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen ist es hingegen so, dass die Beiträge der Versicherten ausschließlich in Fondsanteile investiert werden, daher auch die Bezeichnung fondsgebundene Rentenversicherung. Der zweite große Unterschied ist die Form des Ertrages, der dem Versicherten zugerechnet wird. Bei der klassischen RV ist es so, dass der Ertrag zum einen Teil aus einem garantierten Zinssatz von rund zwei Prozent besteht und der zweite Teil des Ertrages auf den Überschussanteilen basiert.

Diese Überschussanteile sind wiederum in ihrer Höhe abhängig vom erzielten Gewinn des Versicherers. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es weder einen Garantiezins noch ist der Ertrag des Versicherten in Teilen von dem erzielten Gewinn des Versicherungsunternehmens abhängig. Der entscheidende Punkt ist hingegen der Wert der Fondsanteile, die der Versicherer zuvor die ganzen Jahre bzw. Jahrzehnte von den Beiträgen des Versicherten erworben hat. Sind diese Fondsanteile in der Summe im Wert gestiegen, so wird ein Ertrag ausgezahlt. Sollten sich die Fondsanteile im Wert jedoch sehr nachteilig entwickelt haben kann es auch sein, dass der Anleger/Versicherte sogar weniger Geld ausgezahlt erhält als vorher eingezahlt wurde bzw. die gezahlte Rente dann geringer als vorher kalkuliert ausfällt.