Gesetzliche Rentenversicherung als Basisvorsorge

Schon seit vielen Jahrzehnten ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) hierzulande eine ganz wichtige Säule des Sozialversicherungssystems und zugleich auch der Altersvorsorge. Die Hauptaufgabe der GRV ist es dafür zu sorgen, dass die Bürger im Rentenalter ein Einkommen in Form der gesetzlichen Rente erhalten, das sie zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes befähigt. Das System der GRV basiert auf dem so bezeichneten Generationenvertrag. Dieser beinhaltet unter anderem, dass die Arbeitnehmer von heute die Rente der aktuellen Rentner und Rentnerinnen finanzieren. Es gibt also ein Umverteilungssystem der Beiträge der jüngeren Arbeitnehmer hin zu den ehemaligen Arbeitnehmern und heutigen Rentnern. Die GRV zahlt aber nicht nur die Regelaltersrente, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Hinterbliebenenrente, Erziehungsrenten oder Erwerbsminderungsrenten. Einen Anspruch auf den Erhalt einer gesetzlichen Rente haben allerdings nur diejenigen Bürger, die zuvor in ihrem Arbeitsleben auch Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt haben. Das können sowohl Pflichtbeiträge als auch freiwillige Beiträge gewesen sein, für die sich Freiberufler oder Selbständige mitunter entscheiden.


Neben der privaten Vorsorge und den eventuellen Betriebsrenten ist die gesetzliche Rentenversicherung die Hauptsäule der Altersvorsorge. Die überwiegende Anzahl aller in Deutschland beruflich tätigen Bürger ist in der GRV pflichtversichert, sodass die zu zahlenden Beiträge Pflichtbeiträge sind. Das trifft zum Beispiel auf alle Arbeitnehmer zu, denn diese sind sozialversicherungspflichtig. Der Beitragssatz zur GRV beträgt derzeit (2011) 19,9 Prozent und wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer selbst gezahlt. Bezahlt wird der Beitragssatz von 19,9 Prozent bis zur Beitragsbemessungsgrenze auf der Basis des Bruttoeinkommens. Wer also monatlich beispielsweise 3.000 Euro verdient, muss insgesamt bereits fast 600 Euro an Beiträgen zur Rentenversicherung zahlen. Und die Konstellation von arbeitenden und Renten empfangenden Personen wird immer ungünstiger, denn es gibt immer mehr Rentner und im Verhältnis dazu immer weniger Beitragszahler.

Wie schon kurz erwähnt bekommen nur diejenigen Bürger später Leistungen aus der GRV, die vorher Beiträge gezahlt haben. Wer also stets selbständig war und keine freiwilligen Beiträge gezahlt hat, der erhält nichts aus der GRV und sollte unbedingt privat vorsorgen. Die Höhe der gesetzlichen Rente, die jeder Anspruchsberechtigte ab dem 65. bzw. bald ab dem 67. Lebensjahr bekommen wird, richtet sich nach zwei Faktoren. Das ist einerseits die Anzahl der Jahre, in denen Einzahlungen in die Rentenkasse erfolgt sind. Andererseits ist natürlich auch die Höhe der vorherigen Beitragszahlungen maßgeblich, die sich nach dem erzielten Einkommen richtet. Aus diesen zwei Faktoren ergeben sich dann die so genannten Rentenpunkte, die man im Laufe seines Arbeitslebens sammelt. Ein Rentenpunkt hat stets einen bestimmten Wert in Euro, der jährlich neu festgelegt wird. Die gesammelten Rentenpunkte ergeben dann multipliziert mit dem Wert eines Punktes die monatliche Rente.