Rürup Rentenversicherung als Alternative für Selbständige

Während die Arbeitnehmer in Deutschland heute sehr häufig die Riester-Rente mit den damit verbundenen staatlichen Zulagen in Anspruch nehmen, ist Selbständigen und Freiberuflern diese Form der Förderung verwehrt. Denn man muss rentenversicherungspflichtig sein, wenn man die Riester Zulagen erhalten möchte, und das ist bei Selbständigen meistens nicht der Fall. Es gibt aber eine Alternative, die auch Selbständige und Freiberufler nutzen können, nämlich die so genannte Rürup Rente, die korrekt bezeichnet eigentlich Basisrente heißt. Mitunter spricht man auch von einer Rürup Rentenversicherung im Allgemeinen, wenn man die Förderung der Rürup Rente meint. Es gibt aber natürlich auch eine Rürup Rentenversicherung im engeren Sinne. Dabei handelt es sich dann um eine private Rentenversicherung, die bestimmte Bedingungen erfüllen muss, damit sie als rürupfähig gilt und der Anleger und Sparer dann auch von den steuerlichen Vorteilen der Rürup Rente profitieren kann.


Neben der privaten Rentenversicherung gibt es übrigens nur noch wenige weitere Produkte, die ebenfalls als rürupfähig bezeichnet werden. Dazu zählen lediglich noch das Bausparen oder auch der Fondssparplan, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen, die ein Produkt für die Rürupfähigkeit erfüllen muss gehört zum Beispiel, dass die Auszahlung des Guthabens aus der Versicherung ab der Fälligkeit in Form einer Leibrente erfolgen muss. Leibrente bedeutet, dass der Rentenempfänger die Zahlungen kontinuierlich bis zu seinem Tod erhält. Die Rentenzahlung darf also nicht von Beginn an zum Beispiel für einen Zeitraum von nur 15 Jahren befristet sein. Ferner darf die Auszahlung der Rente auch nicht vor dem 60. Lebensjahr des Sparers beginnen und das eingezahlte Kapital muss sicher sein, es dürfen demnach keine Kapitalverluste entstehen. Die Sparguthaben innerhalb eines Rürup-Vertrages, also auch innerhalb einer Rürup Rentenversicherung, sind übrigens auch vor dem „Zugriff“ durch Hartz 4 geschützt.

Bevor man sich für eine Rürup Rentenversicherung entscheidet, möchte man natürlich die Vorteile dieses Produktes wissen und selbstverständlich auch, welche Steuerersparnis man mit der Rürup-Rente überhaupt erreichen kann. Dazu ist es hilfreich, wenn man sich an Beispielen orientieren kann. Man wird hier übrigens nicht selten verwundert sein, denn es gibt nicht wenige Fälle, in denen man mit der Rürup-Förderung sogar besser fährt als mit der Riester-Förderung. Derzeit (2011) ist es so, dass 72 Prozent der Sparbeiträge, die man zum Beispiel in eine Rürup Rentenversicherung einzahlt, als Sonderausgaben steuerliche Beachtung finden, also das zu versteuernde Einkommen verringern. Maximal angesetzt werden können 20.000 Euro im Jahr, was für 99 Prozent aller Sparer ausreichen dürfte, denn wer spart schon monatlich mehr als 1.500 Euro für seine private Rente. Nimmt man nun einen monatlichen Sparbeitrag von 300 Euro als Beispiel, so könnten davon im Jahr 2.592 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Bei einem angenommenen Steuersatz von 25 Prozent ergäbe sich daraus eine Steuerersparnis von 648 Euro. Um diese „Ersparnis“ mit der Riester-Rente in Form der Zulagen zu erreichen, müsste man neben der eigen Grundzulage und der des Ehepartners zwei Kinder haben, für die man dann noch die Kinderzulage erhält.